Bergbau und Bergschäden

Grubenwasseranstieg

Saarland / OVG-Urteil v. 10.12.2019

Download
20200108-WA Rückschlag für die RAG 01.pd
Adobe Acrobat Dokument 1.0 MB
Download
20200108-WA Rückschlag für die RAG 02.pd
Adobe Acrobat Dokument 798.9 KB

Pressemitteilung der Gemeinde Nalbach  19.12.2019

 

Gemeinde Nalbach gewinnt gegen Bergamt und RAG – die Pumpen müssen weiter laufen!

 

Am 10.12.2019 wurde vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Berufung zur Klage der Gemeinde Nalbach gegen das Bergamt des Saarlandes und die RAG AG wegen der Zulassung des Sonderbetriebsplans vom 19.02.2013 zum Ansteigen des Grubenwassers im Bergwerk Ensdorf auf -400 m NN verhandelt. Nachdem das Verwaltungsgericht der Klage in der ersten Instanz bereits stattgegeben hatte, wurde – nachdem das Oberbergamt wie auch die RAG Berufung eingelegt hatten – heute das Urteil der Gemeinde zugestellt. Die Pumpen müssen weiterlaufen! Begründung des Urteils durchs das Oberverwaltungsgerichtes Saarlouis:

In der Verhandlung in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht, sowie vor dem Oberverwaltungsgericht im Berufungsverfahren, das durch das Oberbergamt angestrebt wurde, stellte sich nun heraus, dass das Gericht im Vorgehen des Bergamtes erhebliche Fehler sieht, der Klage der Gemeinde in weiten Teilen gefolgt ist und das erstinstanzliche Urteil bestätigt hat. Der Sonderbetriebsplan wurde aufgehoben, das Grubenwasser muss weiterhin abgepumpt werden.

Dies ist ein richtungsweisendes Urteil, nicht nur für die Beendigung des Bergbaus im Saarland sondern auch über die Landesgrenzen hinaus, z.B. für die Beendigung und eine mögliche Grubenflutung des Bergbaus in Nordrhein-Westfalen.

Die nächsten Entscheidungen über ein Ansteigenlassen des Grubenwassers im Saarland werden in dem aktuell laufenden Planfeststellungsverfahren und dem Verfahren zur Aufstellung des Abschlussbetriebsplanes getroffen. In diesen besteht aus Sicht der Gemeinde Nalbach und der anderen betroffenen Gemeinden auch weiterhin noch erheblicher Aufklärungsbedarf. Dieser wird auch durch die im Verfahren eingereichten Einwendungen von mehr als 6.800 betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, über 100 betroffenen Firmen und 30 betroffenen Städten und Gemeinden deutlich.

Durch den Widerspruch und die Klage der Gemeinde Nalbach hat sich im Prozess der Grubenflutungen ein Zeitfenster eröffnet, welches die aktuelle wichtige, gesellschaftliche, politische und fachliche Diskussion ermöglicht. Das Urteil zeigt auch das wesentliche Verfahrensschritte und notwendigen Gutachten im Planungsverfahren fehlen und daher keine Grundlage für eine Grubenflutung gegeben ist. Das zeigt auch ein Schwerpunkt der Urteilsbegründung in der Beurteilung der Ausgasung von Radon, einem Edelgas das höchst Krebserregend und mit dem Grubengas Methan durch die Grubenflutung verstärkt an die Erdoberfläche gepresst wird, so auch in den Lebensbereich der Betroffenen Bevölkerung eindringt. Mit der aktuellen Entscheidung ist es der Gemeinde Nalbach glücklicherweise gelungen, sich schützend vor die Belange der Bergbaubetroffenen zu stellen. Im Saarland sind über 600 000 Menschen von den Auswirkungen einer Grubenflutung betroffen.

Dieses Urteil stärkt die Forderung der Gemeinde auf Durchführung eines rechtssicheren Verfahrens, welches die Auswirkungen des geplanten Vorhabens in der notwendigen Detailtiefe betrachtet, bevor eine Entscheidung über die Genehmigung getroffen wird.

Die Gemeinde Nalbach bedankt sich bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Friedrichs für die kompetente und souveräne Prozessführung, bei Herrn Dr. med. Karl-Michael Müller für die wichtige Grundlage der Radonuntersuchung im Saarland und bei der IGAB Nalbach sowie dem Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar e.V. für die Unterstützung.

Peter Lehnert                                                                  Begleitender Rechtsanwalt

Bürgermeister                                                                 Dr. Friedrichs

Rathausplatz 1                                                                 Am Bahnhof 6

66809 Nalbach                                                                 66822 Lebach

+49 6838 9002101                                                           +49 6881 2094

+49 176 1 9002100

p.lehnert@nalbach.de
www.nalbach.de


 

 

 

Bergbau bedingte Erschütterungen in Hamm

30.10.2019 / 10.11.2019 / 13.11.2019/ 19.01.2020

Der Westfälische Anzeiger berichtet in seiner Ausgabe v. 14.11.2019 über die Vorgänge und erklärt die aufgetretenen Beben als nögliche Folge des Grubenwasseranstiegs.

https://www.wa.de/hamm/leichtes-erdbeben-schreckt-viele-buerger-westen-stadt-hamm-ursache-moeglicherweise-bergbau-13217410.html

Download
20191114-WA aktuell Bergbau bedingte Erd
Adobe Acrobat Dokument 90.9 KB

Westfälischer Anzeiger v. 20.02.2020

Download
Pressemitteilung des Aktionskreises v. 19.02.2020
20200220-Bergkamener INFOBLOG Bürgervers
Adobe Acrobat Dokument 93.7 KB

Westfälischer Anzeiger v. 18.02.2020

Entschädigung für die jahrelangen Bergbau bedingten Erschütterungen

Westfälischer Anzeiger v. 14.02.2020

Download
RAG-Entschädigungsgebiete in Bergkamen-Overberge
Ost_Overberge.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.5 MB
Download
RAG-Entschädigungsgebiete in Hamm-Herringen/Pelkum
Ost_Herringen_Pelkum.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.6 MB

Links zum Westfälischen Anzeiger:

 

Die jahrelangen Erschütterungen/Erdbeben durch den untertägigen Steinkohlenbergbau - in Bergkamen insbesondere zwischen 2004 und 2010 - haben ein juristisches Nachspiel gehabt. Im NRW-Steinkohlenrevier sind verschiedene Klagen auf Entschädigung - in Rünthe auch ein Mitglied des Aktionskreises - angestrengt worden. Die gerichtlichen Entscheidungen sind unterschiedlich ausgefallen. Sie haben aber dazu geführt, dass die RAG angekündigt hat,  bis Ende 2019 ein Entschädigungsangebot für die Betroffenen vorzulegen.

Download
2019 09 23 RAG Entschädigung 906.pdf
Adobe Acrobat Dokument 449.7 KB

Entschädigungen n. § 906 BGB

01-14/2020: Die Entschädigung für die Bergbau bedingten Erschütterungen können jetzt beantragt werden:

https://www.rag.de/wohnwertminderung/

Wir prüfen in den nächsten Tagen, inwieweit die RAG den Kreis der Betroffenen gezogen hat. In der vorliegenden Fassung ist der Stadtteil "Rünthe" mit keiner Straße gelistet. Wenn sich das bestätigen sollte, wird der Aktionskreis aktiv werden.

Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger bei Kanal- und Straßensanierung

Durch Steinkohlenbergbau ist in den Einwirkungsbereichen die Infrastruktur schwer gestört worden. Straßen und Kanäle müssen daher vorzeitig, d.h. vor dem normalen Ende ihrer "Laufzeit" erneuert werden. Die Kostenbeteiligung der Bürger wird in den Bergbaukommunen aber sehr unsterschiedlich gehandhabt, wie dies der Landesverband der Bergbaubetroffenen (LVBB-NRW) festgestellt hat. Dazu mehr in der beigefügten Pressemitteilung v. 20.11.2019.

Download
2019 11 20 Ungleichbehandlung der Bürger
Adobe Acrobat Dokument 47.4 KB

Januar - März/April 2020:

KANALSANIERUNG in Rünthe (Westfalenstr./Schlägelstr.): Bergbau bedingte Schäden im Entwässerungskanal, die in der Vergangenheit auch zu Geruchsbelästigungen beim Abpumpen geführt haben, sollen mit der 3-monatigen Baumaßnahme beseitigt werden und damit das Abpumpen überflüssig machen.

Download
20200109-INFORMATION Baumaßnahme.pdf
Adobe Acrobat Dokument 526.6 KB

Auch nach dem Ende des aktiven Bergbaus in der Region „Hamm/Bergkamen“ (RAG Bergwerk Ost) im September 2010 bleibt der Bergbau mit seinen Folgen (Ewigkeitslasten) ein Dauer-Thema für die Menschen, weil u.a. der beginnende Grubenwasseranstieg zu neuen Schäden an den Häusern durch Hebungen führen kann.

Der Aktionskreis ist Mitglied des Landesverbandes Bergbaubetroffener NRW e.V. , der mit beratender Stimme im Unterausschuss für Bergbausicherheit (Landtag) vertreten ist.


Der Aktionskreis ist durch den 1. Vors. seit 2009 in der Schlichtungsstelle „Bergschaden in NRW“ beim Regionalverband Ruhr (RVR) in Essen als Beisitzer vertreten.

Gerne steht er Ihnen als Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema "Bergschäden" zur Verfügung: 

Karlheinz Röcher

Tel. 0 23 89 53 53 02

Email: k-roecher@t-online.de