Der Kämmerer/Dezernent Marc Alexander Ulrich hat unsere Anfrage beantwortet (Eingang: 19.02.2021). Bezogen auf die Nutzungsdauer der
Abwasserkanäle schreibt er:
"... In Bergkamen erfolgt für Abwasserkanäle, die vor dem Wirtschaftsjahr 2000 fertig gestellt worden sind, eine Abschreibung über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren.
Abwasserkanäle, die ab dem Wirtschaftsjahr 2000 fertig gestellt worden sind, werden unter Berücksichtigung der nachlassenden bergbaulichen Einwirkungen durchdie Abwanderung des Bergbaus
über eine Nutzungsdauer von 66 Jahren abgeschrieben..".
eMail -Aktionskreis v. 31.01.2021:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Schäfer!
Seit vielen Jahren liegen die Abwassergebühren in Bergkamen sehr hoch - aus unserer Sicht vor allem Bergbau bedingt.
Der Landesverband der Bergbaubetroffenen NRW hat in einer Pressemitteilung v. 28.11.2018 darauf hingewiesen, dass in den Städten und Kommunen mit Bergbaugeschichte eine ungleiche
Kostenbeteiligung festzustellen ist. Hat eine Kommune die Nutzungsdauer ihrer Kanäle für wessentlich weniger als 90-100 Jahre (wäre normal.., z.B. in Recklinghausen) angesetzt, so ist die
Belastung der BürgerInnen bei den Abwassergebühren entsprechend höher - s. beigefügte Presseerklärung.
Mit dem Grundbesitzabgaben-Jahresbescheid 2021 (....) ist der Abwassergebührensatz mit 4,18 EUR/CBM weiterhin auf sehr hohem Niveau. In der Stadt Siegen z.B. liegt die Gebühr in 2021
bei 2,06 EUR/CBM.
Neben den anderen Belastungen, die uns unsere Bergbaugeschichte dauerhaft überlässt, ergibt sich dadurch eine weitere ungerechte Kostenbelastung.
Für uns ergeben sich damit zwei Fragen an die Stadtverwaltung:
1. Welche Nutzungsdauer der Abwasserkanäle ist in Bergkamen angenommen?
2. Welche Kalkulationsgrundlage liegt dem aktuellen Gebührenbescheid beim Abwasser zugrunde?
Wir bitten um eine zeitnahe (....) Beantwortung dieser Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
- Vorstand -
Aktionskreis Wohnen und Leben Bergkamen e.V.